PARTNERSCHAFT MIT PRO SENECTUTE

Pro Senectute Kanton Zürich bietet in Zusammenarbeit mit uns eine Gesamtlösung «Vorsorgeregelung» an. Diese richtet sich an Personen, welche selbstbestimmt vorsorgen möchten im Falle einer Urteilsunfähigkeit sowie im Todesfall.

Pro Senectute Kanton Zürich bietet Ihnen eine optimale Lösung, sofern Sie im Vorsorgefall niemanden haben, der sich um Sie kümmert, oder wenn Sie Ihre Angehörigen entlasten möchten: Sie können Pro Senectute Kanton Zürich als vorsorgebeauftragte Institution einsetzen. Sollten Sie urteilsunfähig werden, regelt die traditionsreiche Stiftung alle Angelegenheiten gemäss Ihren individuellen Wünschen. Pro Senectute Kanton Zürich sorgt dafür, dass Sie gemäss Ihren Vorstellungen betreut werden, kümmert sich um Ihre Finanzen und erledigt alles Administrative sowie Rechtliche – dies anstelle der KESB. Im Todesfall übernimmt Dimovera sämtliche Aufgaben, welche nach dem Ableben anfallen.

Pro Senectute Kanton Aargau und Dimovera Nachlasstreuhand GmbH arbeiten im Bereich Vorsorge und Nachlass zusammen. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Menschen je nach persönlicher Situation die passende Unterstützung zu vermitteln – zu Lebzeiten wie auch für den Todesfall.

Pro Senectute Kanton Aargau unterstützt insbesondere bei administrativen und treuhänderischen Aufgaben zu Lebzeiten. Dimovera begleitet bei der selbstbestimmten Vorsorge für den Todesfall sowie bei allen Aufgaben, die nach einem Todesfall anfallen. So können sich beide Partner gegenseitig ergänzen und bei Bedarf an die jeweils passende Fachstelle weiterempfehlen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit finden zudem regelmässig gemeinsame Informationsveranstaltungen und Fachvorträge zu verschiedenen Vorsorge- und Nachlassthemen statt. Die Anmeldung und Organisation der Veranstaltungen erfolgt über Pro Senectute Kanton Aargau.

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