ANGEBOTE FÜR HILFSWERKE

Für Non Profit Organisationen (NPO), welche aufgrund ihres gemeinnützigen Zwecks steuerbefreit sind, bieten wir folgende Unterstützung an:

ERBENVERTRETUNGEN

Wurde Ihr Hilfswerk testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt und Sie benötigen bei der Erledigung der Aufgaben Unterstützung? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Dank einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht können wir uns allen Aufgaben, die aufgrund des Todesfalls zu erledigen sind, annehmen.

Sollten Sie  Teil einer Erbengemeinschaft sein, klären wir gerne mit allen Erben ab, ob diese mit der Beauftragung unseres Unternehmens einverstanden sind. Bitte rufen Sie uns hierzu an, wir informieren Sie gerne über das Vorgehen.

Wir empfehlen, einen Nachlass über Dimovera abzuwickeln, wenn eigene zeitliche Ressourcen oder das Know-how für die Liquidation einer Erbschaft nicht vorhanden sind. Die Wahl einer externen, neutralen Partei macht auch dann Sinn, wenn mehrere Erben und Vermächtnisnehmer involviert sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass Dimovera transparent und speditiv die Aufgaben im Sinne der Erben erledigt.

Dominik Roos, Leiter Finanzen der Stiftung Schweizer Berghilfe

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Haben Sie Interesse an unseren Dienstleistungen? Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

BARBARA KRESS
Mitarbeitende Nachlasstreuhand
Tel. 052 244 48 66
E-Mail: barbara.kress@dimovera.ch