DIE PATIENTENVERFÜGUNG

Was ist eine Patientenverfügung?

In Notfallsituationen gilt der Grundsatz, dass im Zweifel für das Leben entschieden wird. Gemäss dem Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) müssen sich Ärztinnen und Ärzte jedoch an den Willen der Patientin bzw. des Patienten halten. Kann diese/r aber nicht mehr nach den eigenen Wünschen gefragt werden, wird abgeklärt, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Besteht keine solche Verfügung, müssen die nächsten Angehörigen entscheiden, ob lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt werden. Dies führt in vielen Fällen zu einer grossen Überforderung. Wenn eine verwitwete Person beispielsweise zwei Kinder hat, müssen diese gemeinsam entscheiden. Häufig werden sich diese jedoch nicht einig. In einem solchen Fall muss die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) hinzugezogen werden. Wie können Sie dies verhindern? Mit der Erstellung einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich lebensverlängernden Massnahmen frühzeitig selbstbestimmt festhalten und dadurch Ihre Angehörigen massiv entlasten.

DAS PROBLEM MIT DER UMSETZUNG

Viele Medien, wie z.B. der TagesAnzeiger, haben darüber berichtet, dass die meisten Patientenverfügungen, welche online erhältlich sind, im Notfall doch nutzlos seien. Viele Verfügungen seien zu wenig detailliert und es würden widersprüchliche Angaben gemacht werden. So würde jemand beispielsweise anordnen, dass keine künstliche Beatmung gewollt sei, einer Reanimation aber dennoch zustimmen. Dies ist in der Praxis schlicht nicht umsetzbar: Denn die meisten Patienten werden bei einer Reanimation auch künstlich beatmet. Ein weiteres Problem sei, dass die Patientenverfügung im Bedarfsfall nicht auffindbar sei. Da man in einer Notfallsituation keine Zeit habe, nach Hause zu fahren, um die Patientenverfügung zu holen.

DIE PATIENTENVERFÜGUNG VON DIMOVERA

Wir haben gemeinsam mit Notfallmedizinern und weiteren Spezialisten eine eigene Patientenverfügung entwickelt, welche im Notfall auch zu 100% umsetzbar ist. In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf und halten gemeinsam Ihre Wünsche in Ihrer individuellen Patientenverfügung fest. Ihre Patientenverfügung wird bei uns hinterlegt und ist rund um die Uhr abrufbar.

Wie funktioniert unser Notfalldienst? Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu.

DER DIMOVERA-NOTFALLAUSWEIS

Sie erhalten unseren Dimovera-Notfallausweis, welchen Sie sichtbar im Portemonnaie platzieren. Auf der Karte ist unsere Notfallnummer notiert, welche ausserhalb unserer Büroöffnungszeiten an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) weitergeleitet wird. Sollten Sie bewusstlos in ein Spital eingeliefert werden, sucht das Pflegepersonal in Ihrem Portemonnaie Ihren Personalausweis, um Sie identifizieren zu können. Hierbei wird auch unser Notfallausweis gefunden und wir werden kontaktiert. Danach leiten wir Ihre Patientenverfügung per E-Mail umgehend an das Spitalpersonal weiter und informieren auf Wunsch auch Ihre nächsten Angehörigen.

Die Patientenverfügung sowie auch der Notfallausweis sind Bestandteil unserer Vorsorgelösung und gehören zum Paket der Vorbereitungsmassnahmen.

Mehr zur Gesamtlösung von Dimovera erfahren Sie hier.