Die Erbschaftsverwaltung umfasst alle rechtlichen und administrativen Massnahmen, die nach dem Tod einer Person zur ordnungsgemässen Abwicklung des Nachlasses erforderlich sind. Ziel ist es, das Vermögen zu sichern, Verpflichtungen zu erfüllen und den Nachlass korrekt an die Erben zu verteilen.
ERBSCHAFTSVERWALTUNG - GEORDNERT, RECHTSSICHER UND TRANSPARENT
WAS VERSTEHT MAN UNTER ERBSCHAFTSVERWALTUNG?
Unter Erbschaftsverwaltung versteht man die amtlich überwachte Organisation und Verwaltung eines Nachlasses. Dazu gehören insbesondere:
- Sicherung und Inventarisierung der Vermögenswerte
- Begleichung offener Schulden und Verpflichtungen
- Wahrung der Interessen aller Erben
- Vorbereitung der rechtmässigen Verteilung des Nachlasses
In der Schweiz wird eine Erbschaftsverwaltung häufig dann angeordnet, wenn unter den Erben Uneinigkeit besteht oder keine Willensvollstreckung vorgesehen ist oder wenn die Ermittlung von Erben durch die Behörden Zeit benötigt.
DIE ROLLE DES ERBSCHAFTSVERWALTERS
Der Erbschaftsverwalter übernimmt eine zentrale und neutrale Funktion:
Bestellung
Der Erbschaftsverwalter wird in der Regel durch die zuständige Behörde oder das Gericht eingesetzt und handelt unter amtlicher Aufsicht.
Aufgaben
Zu seinen Hauptaufgaben zählen:
- Erstellung eines Nachlassinventars
- Durchführung aller notwendigen administrativen und rechtlichen Schritte
- Sicherstellung einer fairen und gesetzeskonformen Verwaltung des Nachlasses
Zugriff auf den Nachlass
Während der Dauer der Erbschaftsverwaltung haben die Erben grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf den Nachlass.
Erbschaftsverwalter
- Wird vom Gericht eingesetzt, wenn die Erbenermittlung Zeit benötigt
- Verwaltet den Nachlass neutral und amtlich
Fazit
Die Erbschaftsverwaltung stellt sicher, dass ein Nachlass professionell, rechtssicher und im Interesse aller Beteiligten abgewickelt wird. Die Erbenvertretung wird von Amtswegen durch die zuständige Behörde in Auftrag gegeben.
